Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL(A)
Der Inhaber einer LAPL(A) muss:
1. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses zumindest für LAPL sein, welches unter anderem von
einem lizenzierten Allgemeinmediziner ausgestellt werden kann;
2. innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC), entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit
Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler nachweisen, einschließlich:
(A) zwölf Starts und zwölf Landungen;
(B) ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine
Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:
1. mindestens 16 Jahre alt sein bei Beginn der Ausbildung, zur Erlangung der Lizenz 17 Jahre;
2. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein;
3. spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) erworben haben;
4. eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen;
5. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einholen;
6. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. ein Jahr alt) vorzeigen.
Theoretische Ausbildung
Der Theoriestoff kann auch mit einem Fernlehrgang oder im Selbststudium erlernt werden.
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Blockstunden (Blockzeit: von der ersten Bewegung des LFZ bis zum Stillstand). Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und mindestens fünf Stunden Überlandflug durchgeführt werden. Zusätzlich werden mindestens 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) Länge gefordert, wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum vor dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im "Multiple Choice-Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Gemeinsam mit einem Prüfer wird eine Flugstrecke von ca. 90 Minuten und einer Zwischenlandung absolviert.
Erleichterung
Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen für eine praktische Ausbildung erfolgen. Die Anzahl der angerechneten Stunden wird durch eine Ausbildungsorganisation (ATO) mit Hilfe eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten. Maximal können 50% der erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung erlassen werden.